Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der blazing-matrix GmbH, Industriestraße 42, 80339 München (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Renovierungs-, Innenausbau- und Handwerksleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular gibt der Auftraggeber eine unverbindliche Anfrage ab. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
(4) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers sowie der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich vor, für zusätzliche Leistungen gesonderte Vergütung zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teilrechnungen zu stellen.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Festpreisangeboten gilt der vereinbarte Preis. Änderungen des Leistungsumfangs können zu Preisanpassungen führen.
(3) Die Zahlung erfolgt wie folgt, sofern nicht anders vereinbart:
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
(1) Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und beginnen mit dem Eingang der vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
(3) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend.
(4) Über absehbare Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den Räumlichkeiten während der vereinbarten Arbeitszeiten.
(3) Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung von Strom und Wasser am Arbeitsort.
(4) Möbel und Einrichtungsgegenstände in den zu bearbeitenden Räumen sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder zu schützen, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung die Abnahme durchzuführen.
(2) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb der Frist ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Abnahme als erfolgt.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten frei von Mängeln und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Eingriffe Dritter verursacht wurden.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Alle eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Mai 2024